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Nichts für Kinderohren: Lärm
Für Spaß brauchen Kinder kein lautes Spielzeug.

Nichts für Kinderohren: Lärm

Frühe Hörschäden vermeiden

Knallfrösche, Handys, sprechende Plüschtiere – Kinder lieben lautes Spielzeug. Doch der Lärm schadet ihren empfindlichen Ohren. Wenn es darum geht, frühe Hörschäden zu vermeiden, ist die Hilfe der Eltern gefragt.

Hörschäden betreffen schon Erstklässler

Manche Kinder zeigen schon beim Einschulungstest Hörschäden. Unter Teenagern ist dann jeder Vierte betroffen. Dr. Josef Kahl, Pressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), erklärt warum: „Ohren sind immer auf Empfang, man kann sie nicht wie Augen schließen. Sehr laute Geräusche können die Flimmerhärchen in den Ohren dauerhaft zerstören und zu Schwerhörigkeit führen.“

Nur zugelassenes Spielzeug kaufen

Lärmschutz beginnt beim Spielzeugkauf. Für Kinderohren ist geeignet, was in einem Abstand von 50 Zentimetern maximal 125 Dezibel produziert. Doch längst nicht alle Quietscheenten, Spielzeugpistolen oder Trillerpfeifen erfüllen dieses Kriterium. Viele der beliebten Spielereien sind als Scherzartikel zugelassen und unterliegen deshalb weniger strengen Normen. Im Zweifelsfall entscheiden Eltern per Selbsttest. Alles, was ihnen selbst zu laut erscheint, gehört mit Sicherheit nicht in das Kinderzimmer. Doch auch normgerechte Artikel werden zur Gefahr – und zwar immer dann, wenn die Kleinen sie sich beim Spielen direkt ans Ohr halten.

Leisen Lärm meiden

Besonders bedenklich sind Trillerpfeifen oder Pistolen, da sie kurze, intensive Lärmimpulse abgeben. Aber auch leiser Lärm aus Stereoanlagen, Handys und Fernsehern birgt Gefahren. Er erzeugt Stress und stört Schlaf sowie Konzentration. Im Umgang mit diesen versteckten Lärmquellen helfen klare Regeln. Statt die Kinder an eine Dauerberieselung beim Lernen oder Einschlafen zu gewöhnen, führen verantwortungsvolle Eltern geregelte Sendezeiten ein. Beim Gerätekauf achten sie auf eine Lautstärkenbegrenzung.

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz

| Susanne Schmid ; Bildrechte: Zurijeta/Shutterstock